Elegante Zürcher Altbaufassade im Abendlicht
Seit 2009 in Zürich

Real-estate law – Ihre Immobilien in sicheren Händen

Wir begleiten Käufer, Verkäufer und Eigentümer durch jede rechtliche Phase rund um Immobilien im Kanton Zürich und in der gesamten Schweiz. Persönlich, transparent und auf Augenhöhe.

Vom ersten Gespräch bis zum Grundbucheintrag

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Erstgespräch und Situationsanalyse

In einem persönlichen Termin – vor Ort oder per Video – erfassen wir Ihre Ausgangslage. Wir prüfen bestehende Verträge, Grundbuchauszüge und offene Fragen, damit wir ein klares Bild Ihrer Situation erhalten. Dieses Gespräch ist unverbindlich und kostenfrei.

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Rechtliche Prüfung und Strategie

Unsere Anwälte analysieren alle relevanten Dokumente, identifizieren Risiken und entwickeln eine massgeschneiderte Strategie. Dabei berücksichtigen wir kantonale Besonderheiten, Bauvorschriften und steuerliche Aspekte, die bei Immobilientransaktionen im Kanton Zürich häufig übersehen werden.

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Verhandlung und Vertragsentwurf

Wir entwerfen oder überarbeiten Kauf-, Miet- oder Werkverträge und verhandeln mit der Gegenpartei. Jede Klausel wird so formuliert, dass Ihre Interessen geschützt sind – ohne unnötige juristische Komplexität.

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Beurkundung und Abschluss

Wir begleiten Sie zur notariellen Beurkundung, koordinieren die Grundbuchanmeldung und stellen sicher, dass alle Fristen eingehalten werden. Erst wenn alles korrekt eingetragen ist, betrachten wir unseren Auftrag als abgeschlossen.

Unsere Leistungen im Immobilienrecht

Immobilienkauf und -verkauf

Prüfung und Gestaltung von Kaufverträgen, Due-Diligence-Prüfungen, Begleitung beim Notartermin und Koordination der Grundbucheintragung. Wir sorgen dafür, dass keine versteckten Lasten oder Dienstbarkeiten übersehen werden.

Mietrecht und Pachtverträge

Beratung bei Mietstreitigkeiten, Kündigung, Mietzinsanpassung und Erstellung von gewerblichen Mietverträgen. Wir vertreten sowohl Mieter als auch Vermieter vor der Schlichtungsbehörde und dem Mietgericht.

Stockwerkeigentum

Gründung und Verwaltung von Stockwerkeigentümergemeinschaften, Reglementerstellung, Beitragsstreitigkeiten und Beschlussanfechtungen. Wir kennen die typischen Konflikte und lösen sie pragmatisch.

Baurecht und Baulandentwicklung

Beratung zu Baubewilligungen, Zonenkonformität, Nachbarrecht und Erschliessung. Wir begleiten Bauherren von der Landakquisition bis zur Fertigstellung und vertreten sie bei Einsprachen und Rekursen.

Grundstücksrecht und Dienstbarkeiten

Eintragung, Änderung und Löschung von Grunddienstbarkeiten, Wegrechten und Baurechten im Grundbuch. Wir klären Grenzstreitigkeiten und beraten bei der Teilung von Grundstücken.

Immobilien in der Nachlassplanung

Übertragung von Liegenschaften im Rahmen von Erbvorbezügen, Schenkungen oder Erbteilungen. Wir koordinieren mit Steuerberatern, um die optimale Lösung für Ihre Familie zu finden und künftige Streitigkeiten zu vermeiden.

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Jahre Erfahrung

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Abgeschlossene Mandate

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Fachanwälte im Team

Häufig gestellte Fragen

Neben unseren Anwaltskosten fallen in der Regel Notariatsgebühren, Grundbuchgebühren und die Handänderungssteuer an. Im Kanton Zürich beträgt die Handänderungssteuer aktuell einen festen Prozentsatz des Kaufpreises. Wir erstellen Ihnen vor Mandatsübernahme eine transparente Kostenschätzung, damit Sie keine Überraschungen erleben.

Der Notar ist zwar zur Neutralität verpflichtet, vertritt aber nicht Ihre individuellen Interessen. Ein eigener Anwalt prüft den Vertrag auf versteckte Risiken – etwa Altlasten, Dienstbarkeiten oder ungünstige Zahlungsbedingungen – und verhandelt Anpassungen in Ihrem Sinne. Gerade bei hohen Kaufsummen ist das eine sinnvolle Investition.

Von der Unterzeichnung des Vorvertrags bis zum Grundbucheintrag vergehen in der Regel vier bis acht Wochen. Bei komplexeren Fällen – etwa bei Baulandentwicklungen oder Stockwerkeigentum – kann der Prozess auch drei bis sechs Monate dauern. Wir sorgen dafür, dass alle Fristen eingehalten werden und keine unnötigen Verzögerungen entstehen.

Im Schweizer Recht gilt grundsätzlich die Sachgewährleistung. Wurde ein Mangel absichtlich verschwiegen, können Sie Minderung oder Rückabwicklung verlangen. Die Fristen sind jedoch kurz – Mängel müssen sofort nach Entdeckung gerügt werden. Wir empfehlen daher, bereits vor dem Kauf eine gründliche technische Prüfung durchführen zu lassen.

Ja, allerdings unterliegt der Erwerb durch Personen ohne Schweizer Wohnsitz der Lex Koller. Diese Bundesgesetzgebung schränkt den Kauf von Wohnliegenschaften durch Ausländer ein, erlaubt aber den Erwerb von Geschäftsliegenschaften sowie Hauptwohnsitzen bei bestehender Aufenthaltsbewilligung. Wir beraten Sie zu den aktuellen Bewilligungsvoraussetzungen.

Sprechen wir über Ihr Anliegen

Ob Kaufvertrag, Mietstreitigkeit oder Grundstücksfrage – schildern Sie uns Ihre Situation und wir melden uns innert 24 Stunden bei Ihnen.

76546 Sihlfeldstrasse, 8001 Zurich, Zurich, Switzerland

Modernes Büro der Kanzlei Fair Estate Law in Zürich